UV-Schutz bei Arbeit im Freien

Das Wichtigste in Kürze:

  • UV-Strahlung stellt ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar, insbesondere für Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten. Langfristige Exposition kann zu Hautkrebs führen, der als Berufskrankheit anerkannt ist.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor UV-Strahlung zu schützen. Dies umfasst sowohl technische und organisatorische Maßnahmen als auch die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung.
  • UV-Schutzkleidung spielt eine zentrale Rolle beim Schutz der Haut. Wichtige Faktoren sind der UPF-Wert (Ultraviolet Protection Factor), die Materialdicke und -dichte sowie die Farbe der Kleidung.
  • Neben Schutzkleidung sind weitere Maßnahmen wie das Tragen von Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen und die Verwendung von Sonnenschutzmitteln essentiell für einen umfassenden UV-Schutz.
  • Die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zum Thema UV-Schutz ist von großer Bedeutung, um ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen und die korrekte Anwendung von Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
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    Inhalt der Seite:

    1. Warum UV-Schutz bei Arbeit im Freien?
    2. Welche Maßnahmen gegen UV-Strahlung?
    3. UV-Schutzkleidung – ja bitte
    4. UPF Kennzeichnung für Kleidung
    5. Förderung von UV-Schutzkleidung durch die BG Bau

     

    Warum UV-Schutz bei Arbeit im Freien?

    Wenn die Arbeit zum Großteil im Freien stattfindet, ist man neben anderen Witterungsbedingungen in den Frühlings- und Sommermonaten auch der Sonne und damit UV-Strahlung ausgesetzt. Je öfter und länger man der ultravioletten Strahlung ausgesetzt ist, desto größer ist das daraus resultierende Gesundheitsrisiko. Davon betroffen sind unter anderem Beschäftige der Berufsgruppen Dachdecker, Zimmerer, Hoch- und Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau aber auch Mitarbeiter der Bauhöfe oder Kita-Personal.

    Einige Folgen bei Aufenthalt im Freien, die vornehmlich erst Spätfolgen sind, sind vorzeitige Hautalterung bis hin zum weißen Hautkrebs, aber auch Belastungen der Augen mit Folgen von Horn- und Bindehautentzündungen und Linsentrübungen (Grauer Star). Je länger die Belastung durch Sonnenstrahlung, desto größer ist die Gefahr.

    Auch heute noch wird der Sonnenschutz und die Prävention in vielen Betrieben deutlich unterschätzt. Weißer Hautkrebs ist bereits jetzt die zweithäufigste angezeigte Berufskrankheit bei der BG Bau und ist bereits seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Mitarbeiter bestens vor UV-Strahlen zu schützen.

    Welche Maßnahmen gegen UV-Strahlung? 

    Wie man sich vor UV-Strahlung schützt, haben wir alle bereits in Kindertagen gelernt. Aber wenden wir diese im Arbeitsumfeld genauso an wie im privaten Umfeld? Oft leider nicht, daher lohnt es sich auch im betrieblichen Kontext einmal über den Tellerrand hinaus zu blicken und noch weitere Maßnahmen in Augenschein zu nehmen. Die BG Bau empfiehlt hier für das T-O-P Prinzip. Was bedeutet das genau? Technische, organisatorische und personenbezogenen Maßnahmen (Anwendung in dieser Reihenfolge) treffen, um sich selbst und Mitarbeiter vor der gefährlichen Strahlung zu schützen.

    Technische Maßnahmen

    Technische Lösungen zum Schutz gegen die Sonne sind praktische Maßnahmen, die jeder Betrieb treffen sollte. Dazu zählt die Einrichtung von sonnengeschützten schattigen Plätzen z.B. mit Sonnenschirmen oder Sonnensegeln. Und dies nicht nur Pausenzeiten, nach Möglichkeit sind diese Vorkehrungen auch für die Arbeitszeiten zu treffen.

    Organisatorische Maßnahmen

    Legen Sie Ihre Organisation so aus, dass sich längere Aufenthalte während der intensivsten Strahlung insbesondere von April bis September zwischen 11.00 bis 16.00 Uhr vermeiden lassen. Wie ist das machbar? Einige Aufgaben können bei entsprechender Organisation vielleicht im Schatten erledigt werden, sodass die Arbeitsphasen in der Sonne dadurch verkürzt werden.  Die körperlich anstrengendsten Arbeiten sollten in den kühleren und weniger sonnenintensiven Morgenstunden erledigt werden. Vielleicht ist es sogar möglich einen früheren Arbeitsbeginn als in den Wintermonaten zu wählen oder die Pausenzeiten im Sinne einer Siesta, wie es bei unseren südländischen Nachbarn Gang und Gebe ist, zu legen.

    Eine genaue Darlegung von Maßnahmen ist mit eine Gefährdungsbeurteilung möglich. Voraussetzung für diese Untersuchung sind Tätigkeiten in der Sonne von mindestens 1 Stunde oder 2 Stunden im Schatten an Mindestens 50 Arbeitstagen pro Jahr zwischen 10 und 15 Uhr (Winterzeit) oder 11 bis 16 Uhr (Sommerzeit).

    Personenbezogenen Maßnahmen

    Hier wird direkt bei den Beschäftigten angesetzt. Arbeitgeber sind verpflichtet Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor zur Verfügung zu stellen und im eigenen Interesse sollte diese von den Mitarbeitern auch nach Verpackungsanweisung und/oder Unterweisung durch den Arbeitgeber genutzt werden.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Arbeitskleidung. Bereits durch reguläre Arbeitskleidung wie lange Hose, Caps, Schutzbrillen und leichte Longsleeves lässt sich ein UV-Schutz für den Körper generieren.  Darüber hinaus bieten viele Hersteller in ihren Sortimenten ganzjährige Arbeitskleidung mit verschiedenen UV-Schutzklassen an.

    Nutzen Sie entsprechende Kleidung doch direkt als Werbemaßnahme und lassen ein Firmenlogo oder Firmennamen darauf anbringen.

    UV-Schutzkleidung – ja bitte

    Schon seit einigen Jahren ist die UV-Schutzkleidung stark auf dem Vormarsch, denn sie reduzieren die Gesundheitsrisiken und Spätfolgen durch Sonneneinstrahlung! Bei dieser Kleidung ist der Sonnenschutz direkt in das Produkt eingearbeitet. Ohne Sonnenschutz können UV-Strahlen die Haut nachhaltig schädigen. Hersteller wie Blåkläder®, Portwest® und Cofra® bieten ein umfassendes Sortiment von UV-Schutz Oberbekleidung in Kurz- und Langarm, Arbeitshosen und Kitteln und auch der Warnschutzbereich wird abgedeckt.

    Die Schutzwirkung von UV-Schutzkleidung ist abhängig vom Material und auch der Verarbeitung. Natürlich darf auch das Tragegefühl nicht zu kurz kommen, denn jeder Träger von Arbeitskleidung weiß, nur wenn diese komfortabel ist, wird sie auch tatsächlich genutzt. Wirksame Kleidung ist auch keinesfalls nur in schweren und dunklen Stoffen erhältlich, zum Standardsortiment gehört eine breite Farbpalette. Die Stoffe zeichnen sich durch ihre leichten schnelltrocknenden Eigenschaften aus. Und auch eine Veredelung mittels Druck ist bei dieser Kleidung möglich.

    Viele Beschäftigte im Freien werden sich denken, ich benutze Sonnencreme, das ist doch genauso gut wie UV-Schutzkleidung und reicht aus. Diese Annahme ist falsch! UV-Schutzkleidung bietet einen besseren und langfristigeren Schutz als der Schutz durch Sonnencreme. Der Stoff an sich blockiert den größten Teil der schädlichen Strahlen, was eine Sonnencreme nicht schafft. Im Gegensatz dazu muss bei Sonnencreme die richtige Menge verwendet und vor allem regelmäßig aufgefrischt werden, um den UV-Schutz zu gewährleisten. UV-Schutzkleidung bietet den Schutz sofort, ganz ohne Einwirkzeit. Natürlich sollte an den Stellen, die nicht mit Kleidung bedeckt sind wie im Gesicht, dem Nacken oder den Händen ein Sonnenschutz weiterhin unbedingt verwendet werden.

    Ein weiterer Vorteil von UV-Schutzkleidung ist der Umweltaspekt. Einige Sonnencremes enthalten Chemikalien, die für den UV-Schutz verantwortlich sind, der sogenannte chemische Sonnenschutz. Durch das Baden im Meer aber auch das Grundwasser gelangt dieser in die Meere und den Umweltkreislauf und kann hier unsere Umwelt nachhaltig schädigen.

    Wie schützt UV-Schutzkleidung:

    Seine schützende Wirkung erreicht die Kleidung durch die Dichte des Gewebes meist in Kombination mit einer entsprechenden Behandlung des Stoffs. Das Gewebe bestehen zum Großteil aus synthetischen Fasern wie Polyester, Nylon oder Polyamid. Ein weiterer Vorteil dieser Materialen sind die schnelltrocknenden und atmungsaktiven Eigenschaften. Auch Modelle aus Mischgewebe mit einem Baumwollanteil sind auf dem Markt zu finden. Oft ist hier die Innenseite des Kleidungsstücks mit Baumwolle oder Tencel ausgelegt. Baumwolle bietet als natürliches Material keinen UV-Schutz, dies kann nur über eine spezielle Behandlung erzielt werden, welche dann den UPF-Wert erhöht. Polyester bietet in seiner Beschaffenheit von sich aus einen besseren UV-Schutz, da das UV-Licht sehr gut absorbiert wird.

    Bei Kleidung ohne UV-Schutz-Zertifizierung gilt: je weitmaschiger der Stoff gewebt ist, desto weniger schützt er, dunkle Farben absorbieren mehr UV-Strahlung als helle, sowie matte Fasern mehr als glänzende und Fasern wie Polyester und Polyamid reflektieren UV-Strahlung besser als natürliche Materialen wie Baumwolle oder Seide.

    Um einen entsprechenden Schutz zu gewährleisten wird UV-Schutzkleidung durch Behandlung mit einem höheren UPF ausgestattet. Dies ist möglich durch eine chemische Behandlung oder eine Behandlung des Rohstoffs.

    UPF Kennzeichnung für Kleidung

    Der UV-Schutz von Kleidung ist in verschiedenen Normen festgehalten. Die beiden gängigen Normen in Deutschland sind die europäische EN 13758-2 sowie der UV-Standard 801. Ein weiterer Standard ist der australische AS/NZS 4399. Angegeben ist der Schutz in UPF (ultra violet protection factor), dieser besagt, dass der Aufenthalt in der Sonne abhängig von der Eigenschutzzeit der Haut um den Faktor verlängert wird. Bei einem UPF 40 wird demnach der Aufenthalt in der Sonne ohne Hautschädigungen um das 40-fache verlängert.

    EN 13758-2

    Kleidung nach dieser Norm schützt den Träger vor UVA- und UVB-Strahlung. Die nach EN 13758-2 gekennzeichnete Kleidung wird nach der DIN EN 13758-1 geprüft. Zu beachten ist, dass abgetragene oder nasse Kleidung den Schutzfaktor negativ beeinflussen. Die Einteilung der Kleidungsstücke erfolgt in 3 Klassen:

       

    UV-Standard 801

    Bei der international anerkannten Norm wird wie bei der EN 13858-2 auch der UPF ermittelt. Im Gegensatz zu der europäischen Norm wird im UV-Standard 801 die Kleidung auch unter Gebrauchsbedingungen wie Nässe und Verschleiß geprüft und ist damit näher an einem realen Einsatz.

    Die Einteilung erfolgt in den Klassen UPF 10, 15, 20, 30, 40, 60 oder 80.

     

    Förderung von UV-Schutzkleidung durch die BG Bau

    Um das Risiko von Folgeschäden der Sonneneinstrahlung einzudämmen, empfiehlt die BG Bau das Tragen von UV-Schutzkleidung. Um noch mehr Beschäftigte in der Bauwirtschaft vor den Gefahren durch UV-Belastung zu schützen und die Gefährdung zur reduzieren fördert die BG Bau verschiedene Anschaffungen in diesem Bereich in Form von finanziellen Zuschüssen.

    Pro Maßnahme werden bis zu 50% der Anschaffungskosten übernommen, mit folgenden Einschränkungen:

    • für Kühlwesten beträgt die Förderung maximal 100 € pro Stück
    • für Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz beträgt die Förderung maximal 30 € pro Stück
    • für Sonnenbrillen (keine Schweißerschutzbrillen!) beträgt die Förderung maximal 20 € pro Stück

    Antragsteller für Kühlkleidung verpflichten sich, zu ihren Produkten einen kurzen Fragebogen zu beantworten. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier (https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/individueller-sonnen-und-hitzeschutz).

    Bei weiteren Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte direkt an die BG Bau.

     
    Laura Sichinger - CEO Theobald Arbeitsschutz

    Über die Autorin

    Laura Sichinger, Geschäftsführerin Theobald Arbeitsschutz, Wirtschaftsjuristin

    Laura Sichinger hat bereits mehr als 8 Jahre Erfahrung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Im Theobald Arbeitsschutz Blog teilt sie ihr Fachwissen und gibt tiefere Einblicke in das Thema Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung.

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